EuGH-Urteil zum Streaming: was das Filmspeler-Urteil bedeutet

Aktualisiert: · Lesezeit: 3 Minuten · Redaktion StreamGermany · Keine Rechtsberatung

Kurzantwort

Der EuGH hat 2017 im Filmspeler-Urteil (C-527/15) entschieden: Wer aus einer offensichtlich illegalen Quelle streamt, kann sich nicht auf die Ausnahme für „vorübergehende Kopien“ berufen. Damit kann schon das reine Zuschauen eine Urheberrechtsverletzung sein. Außerdem verletzt der Verkauf von Boxen mit vorinstallierten Links zu illegalen Streams das Urheberrecht.

Was der EuGH entschieden hat

FrageAntwort des EuGH (C-527/15)
Ist der Verkauf vorkonfigurierter Mediaplayer erlaubt?Nein, wenn sie Links zu nicht lizenzierten Inhalten enthalten: Das ist eine öffentliche Wiedergabe ohne Erlaubnis.
Ist Streaming aus illegaler Quelle eine erlaubte „vorübergehende Kopie“?Nein, wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist; die Ausnahme greift dann nicht.

Hintergrund: Der Fall kam aus den Niederlanden. Die Anti-Piraterie-Organisation BREIN klagte gegen den Verkäufer des „Filmspeler“, einer Box mit vorinstallierten Add-ons für illegale Film- und Sportstreams. Vorher galt Streaming oft als Grauzone, weil dabei nur Zwischenspeicherungen entstehen, die nach Art. 5 Abs. 1 der InfoSoc-Richtlinie (in Deutschland § 44a UrhG) erlaubt sein können. Der EuGH stellte klar, dass diese Ausnahme nicht für offensichtlich illegale Quellen gilt.

Was heißt das in Deutschland? Für Nutzer kommt eine Urheberrechtsverletzung in Betracht, strafrechtlich nach § 106 UrhG (bis zu drei Jahre oder Geldstrafe) und zivilrechtlich nach § 97 UrhG. In der Praxis entstehen Verfahren vor allem nach Razzien gegen Anbieter, wenn Ermittler Kundendaten auswerten. Legales Streaming über Netflix, MagentaTV, waipu.tv oder die Mediatheken ist davon nicht betroffen.

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Häufige Fragen

Was hat der EuGH zum Streaming entschieden?

Streaming aus offensichtlich illegaler Quelle ist keine erlaubte vorübergehende Kopie, und vorkonfigurierte Boxen mit illegalen Links verletzen das Urheberrecht.

Ist Streaming in Deutschland strafbar?

Legales Streaming nicht. Streaming aus offensichtlich illegalen Quellen kann eine Urheberrechtsverletzung sein (§§ 97, 106 UrhG).

Gilt das Urteil auch für IPTV?

Ja, auch für IPTV-Abos ohne Senderechte und vorkonfigurierte Boxen.

Mehr dazu: Ist IPTV legal in Deutschland? Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Quellen

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